Häu­fi­ge fra­gen

Was ist lohn­buch­hal­tung?

Die Lohn­buch­hal­tung beschäf­tigt sich mit der Erfas­sung und Pfle­ge der Per­so­nal­stamm­da­ten sowie mit der Abwick­lung von Lohn- oder Gehalts­ab­rech­nun­gen.

Wer macht die Lohn­buch­hal­tung?

Jedes Unter­neh­men mit Mit­ar­bei­tern ist per Gesetz dazu ver­pflich­tet eine Finanz- und Lohn­buch­füh­rung zu füh­ren. Dabei ist den Arbeit­ge­bern über­las­sen, ob sie sich sel­ber um die Lohn­buch­hal­tung küm­mern, einen betriebs­ei­ge­nen Lohn­buch­hal­ter ein­stel­len oder an den Steu­er­be­ra­ter bezie­hungs­wei­se an ein Lohn­bü­ro wei­ter­ge­ben. Da vie­le Neue­run­gen und gesetz­li­che Ände­run­gen die Lohn­buch­hal­tung betref­fen, müs­sen sich Lohn­buch­hal­ter über ihre Kom­pe­ten­zen hin­aus infor­mie­ren und wei­ter­bil­den.

Was sind die Auf­ga­ben der Lohn­buch­hal­tung?

PERSONENSTAMMDATEN PFLEGEN
Die Lohn­buch­hal­tung infor­miert mit der Eröff­nung eines neu­en Kon­tos die Trä­ger der Sozi­al­ver­si­che­run­gen und mel­det den neu­en Mit­ar­bei­ter dort an. Schei­det ein Mit­ar­bei­ter aus dem Unter­neh­men aus, küm­mert sich die Lohn­buch­hal­tung dar­um, die­sen ent­spre­chend wie­der abzu­mel­den. Ändern sich Per­so­nen­stamm­da­ten wäh­rend des Arbeits­ver­hält­nis­ses, ist die Lohn­buch­hal­tung ver­ant­wort­lich, das ent­spre­chen­de Lohn­kon­to auf den aktu­el­len Stand zu brin­gen und auch die­se Infor­ma­ti­on an ent­spre­chen­de Stel­len wie die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger wei­ter­zu­ge­ben.

JAHRESLOHNKONTO FÜHREN
Das Jah­res­lohn­kon­to eines jeden Mit­ar­bei­ters erteilt Aus­kunft dar­über, zu wel­chem Zeit­punkt wel­chem Mit­ar­bei­ter wie viel Lohn aus­ge­zahlt wur­de. Eben­so ent­hält das Kon­to neben den oben auf­ge­führ­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wei­te­re Infor­ma­tio­nen:

Lohn­steu­er­klas­se
Lohn­zah­lungs­zeit­raum
Lohn­steu­er­ab­zug
Son­der­zah­lun­gen
Frei­be­trä­ge
Außer­or­dent­li­che Ein­künf­te

Zum Jah­res­en­de schließt die Lohn­buch­hal­tung alle Lohn­kon­ten ab und über­mit­telt sie an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, an die Agen­tur für Arbeit und an Sta­ti­sti­käm­ter. Beschäf­tigt ein Unter­neh­men mehr als zehn Mit­ar­bei­ter, ist es dazu ver­pflich­tet, zum Jah­res­ab­schluss einen Lohn­steu­er-Aus­gleich durch­zu­füh­ren und die Sum­me aller abge­schlos­se­nen Kon­ten an die Finanz­ver­wal­tung zu sen­den. Bei weni­ger als zehn Mit­ar­bei­tern steht es dem Arbeit­ge­ber frei, dies zu tun.

ARBEITNEHMERBEZÜGE ABRECHEN
Eine wesent­li­che Auf­ga­be der Lohn­buch­hal­tung ist die Ermitt­lung und Abrech­nung der Arbeit­neh­mer­be­zü­ge. Dazu berech­net sie für jeden Mit­ar­bei­ter die Gesamt­be­zü­ge. Dar­un­ter fal­len neben dem Lohn auch Lohn­steu­ern, Lohn­ne­ben­steu­ern und abzu­füh­ren­de Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Auf Grund­la­ge die­ser Daten wird dann die Ent­gelt­ab­rech­nung (Gehalts- oder Lohn­ab­rech­nung) eines jeden Mit­ar­bei­ters erstellt und an ihn über­mit­telt.

MELDEERFORDERNISSE ERFÜLLEN
Für die Lohn­buch­hal­tung gel­ten gesetz­lich vor­ge­ge­be­ne Mel­de­er­for­der­nis­se, denen sie neben der Ermitt­lung, Abrech­nung und Buchung von Löh­nen nach­kom­men muss. 

BUCHUNGSBELEGE ERSTELLEN
Eine wei­te­re Auf­ga­be der Lohn­buch­hal­tung ist es dafür zu sor­gen, dass der Lohn bezie­hungs­wei­se das Gehalt an alle Mit­ar­bei­ter gezahlt wird. Dazu erstellt der Lohn­buch­hal­ter Buchungs­be­le­ge für die Finanz­buch­hal­tung, damit der Lohn auf die ent­spre­chen­den Kon­ten der Arbeit­neh­mer über­wie­sen wird.

ENTGELTABRECHNUNGEN ANFERTIGEN
Im Zuge der Beleg­erstel­lung für die Aus­zah­lung der Gehäl­ter fer­tigt die Lohn­buch­hal­tung auch Gehalts­ab­rech­nun­gen oder Lohn­ab­rech­nun­gen an. Die­se ent­hal­ten alle Bestand­tei­le des Brut­to­loh­nes und wer­den den Mit­ar­bei­tern in der Regel am Ende des Abrech­nungs­zeit­rau­mes aus­ge­hän­digt.

Was ist lohn­buch­hal­tung?

Die Lohn­buch­hal­tung beschäf­tigt sich mit der Erfas­sung und Pfle­ge der Per­so­nal­stamm­da­ten sowie mit der Abwick­lung von Lohn- oder Gehalts­ab­rech­nun­gen.

Wer macht die Lohn­buch­hal­tung?

Jedes Unter­neh­men mit Mit­ar­bei­tern ist per Gesetz dazu ver­pflich­tet eine Finanz- und Lohn­buch­füh­rung zu füh­ren. Dabei ist den Arbeit­ge­bern über­las­sen, ob sie sich sel­ber um die Lohn­buch­hal­tung küm­mern, einen betriebs­ei­ge­nen Lohn­buch­hal­ter ein­stel­len oder an den Steu­er­be­ra­ter bezie­hungs­wei­se an ein Lohn­bü­ro wei­ter­ge­ben. Da vie­le Neue­run­gen und gesetz­li­che Ände­run­gen die Lohn­buch­hal­tung betref­fen, müs­sen sich Lohn­buch­hal­ter über ihre Kom­pe­ten­zen hin­aus infor­mie­ren und wei­ter­bil­den.

Was sind die Auf­ga­ben der Lohn­buch­hal­tung?

PERSONENSTAMMDATEN PFLEGEN
Die Lohn­buch­hal­tung infor­miert mit der Eröff­nung eines neu­en Kon­tos die Trä­ger der Sozi­al­ver­si­che­run­gen und mel­det den neu­en Mit­ar­bei­ter dort an. Schei­det ein Mit­ar­bei­ter aus dem Unter­neh­men aus, küm­mert sich die Lohn­buch­hal­tung dar­um, die­sen ent­spre­chend wie­der abzu­mel­den. Ändern sich Per­so­nen­stamm­da­ten wäh­rend des Arbeits­ver­hält­nis­ses, ist die Lohn­buch­hal­tung ver­ant­wort­lich, das ent­spre­chen­de Lohn­kon­to auf den aktu­el­len Stand zu brin­gen und auch die­se Infor­ma­ti­on an ent­spre­chen­de Stel­len wie die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger wei­ter­zu­ge­ben.

JAHRESLOHNKONTO FÜHREN
Das Jah­res­lohn­kon­to eines jeden Mit­ar­bei­ters erteilt Aus­kunft dar­über, zu wel­chem Zeit­punkt wel­chem Mit­ar­bei­ter wie viel Lohn aus­ge­zahlt wur­de. Eben­so ent­hält das Kon­to neben den oben auf­ge­führ­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wei­te­re Infor­ma­tio­nen:

Lohn­steu­er­klas­se
Lohn­zah­lungs­zeit­raum
Lohn­steu­er­ab­zug
Son­der­zah­lun­gen
Frei­be­trä­ge
Außer­or­dent­li­che Ein­künf­te

Zum Jah­res­en­de schließt die Lohn­buch­hal­tung alle Lohn­kon­ten ab und über­mit­telt sie an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, an die Agen­tur für Arbeit und an Sta­ti­sti­käm­ter. Beschäf­tigt ein Unter­neh­men mehr als zehn Mit­ar­bei­ter, ist es dazu ver­pflich­tet, zum Jah­res­ab­schluss einen Lohn­steu­er-Aus­gleich durch­zu­füh­ren und die Sum­me aller abge­schlos­se­nen Kon­ten an die Finanz­ver­wal­tung zu sen­den. Bei weni­ger als zehn Mit­ar­bei­tern steht es dem Arbeit­ge­ber frei, dies zu tun.

ARBEITNEHMERBEZÜGE ABRECHEN
Eine wesent­li­che Auf­ga­be der Lohn­buch­hal­tung ist die Ermitt­lung und Abrech­nung der Arbeit­neh­mer­be­zü­ge. Dazu berech­net sie für jeden Mit­ar­bei­ter die Gesamt­be­zü­ge. Dar­un­ter fal­len neben dem Lohn auch Lohn­steu­ern, Lohn­ne­ben­steu­ern und abzu­füh­ren­de Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Auf Grund­la­ge die­ser Daten wird dann die Ent­gelt­ab­rech­nung (Gehalts- oder Lohn­ab­rech­nung) eines jeden Mit­ar­bei­ters erstellt und an ihn über­mit­telt.

MELDEERFORDERNISSE ERFÜLLEN
Für die Lohn­buch­hal­tung gel­ten gesetz­lich vor­ge­ge­be­ne Mel­de­er­for­der­nis­se, denen sie neben der Ermitt­lung, Abrech­nung und Buchung von Löh­nen nach­kom­men muss. 

BUCHUNGSBELEGE ERSTELLEN
Eine wei­te­re Auf­ga­be der Lohn­buch­hal­tung ist es dafür zu sor­gen, dass der Lohn bezie­hungs­wei­se das Gehalt an alle Mit­ar­bei­ter gezahlt wird. Dazu erstellt der Lohn­buch­hal­ter Buchungs­be­le­ge für die Finanz­buch­hal­tung, damit der Lohn auf die ent­spre­chen­den Kon­ten der Arbeit­neh­mer über­wie­sen wird.

ENTGELTABRECHNUNGEN ANFERTIGEN
Im Zuge der Beleg­erstel­lung für die Aus­zah­lung der Gehäl­ter fer­tigt die Lohn­buch­hal­tung auch Gehalts­ab­rech­nun­gen oder Lohn­ab­rech­nun­gen an. Die­se ent­hal­ten alle Bestand­tei­le des Brut­to­loh­nes und wer­den den Mit­ar­bei­tern in der Regel am Ende des Abrech­nungs­zeit­rau­mes aus­ge­hän­digt.